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Finanzlexikon: hedgegeschaeft

hedgegeschaeft

Das Hedgegeschäft (kurz: "Hedging", von engl.: "to hedge", »sich mit einer Hecke abgrenzen, absichern gegen Risiken«) ist ein besonderes Ergänzungsgeschäft zur Absicherung gegen Preisrisiken (z.B. Währungsschwankungen), das mit dem auf den gleichen Zeitpunkt terminierten Grundgeschäft gekoppelt wird.

Beispiel

Ein Produzent aus Deutschland verkauft Produkte in die USA. Ist der Dollar schwach, fährt der Produzent wegen der Umrechnung der Umsatzerlöse in Euro Verluste ein.

Kauft er jedoch zum gleichen Termin Rohstoffe in USA ein, wird zumindest ein Teil der Verluste aus Umrechnungseffekten durch die günstigeren Rohstoffpreise ausgeglichen.

Dem Hedgegeschäft liegt die Absicht zugrunde, ein gegenwärtig als annehmbar empfundenes Kursniveau in die Zukunft festzuschreiben.

Hedgegeschäfte lassen sich grundsätzlich sowohl mit börsengehandelten Instrumenten wie Futures und Optionen (oft als "portfolio insurance" bezeichnet) als auch an den Börsen vorbei in den sog. "over-the-counter"-Märkten mittels OTC-Derivaten einrichten.

Der Erfolg des Kurssicherungsgeschäftes beruht auf einer preisausgleichenden Wirkung der Kursschwankungen des Grundgeschäftes durch ein entgegengerichtetes Engagement im Terminmarkt. Stimmen Kursrichtung und das Ausmaß der Kursänderungen in Spot- bzw. Kassamarkt und Terminmarkt vollständig überein, so lässt durch die Einnahme einer Gegenposition im Terminmarkt die Ungewissheit über die zukünftige Kursentwicklung des Grundgeschäftes vollständig beseitigen. Durch eine Parallelbewegung der Futureskurse zu den Spot- bzw. Kassakursen eines Marktgegenstandes gleichen sich Kursgewinne und Kursverluste mithin idealerweise vollständig aus.

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